Führerschein verlängern in Deutschland 2025 – Das hat sich geändert
Wer seinen Führerschein in Deutschland verlängern muss, sollte die neuen EU-Vorgaben für 2025 kennen. Die Europäische Union hat die Regeln zur Gültigkeitsdauer und Verlängerung von Führerscheinen aktualisiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Dokumente innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Änderungen jetzt gelten, wie der Verlängerungsprozess abläuft und wann medizinische oder augenärztliche Untersuchungen erforderlich sind.
1. Die neuen EU-Regeln zur Führerschein-Gültigkeit
Seit der Einführung der EU-Führerscheinrichtlinie (2013/45/EU) gilt bereits eine einheitliche Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und L.
Doch ab 2025 werden diese Regeln in Deutschland strenger umgesetzt und betreffen nun auch viele Inhaber älterer Führerscheine, die noch auf Papier oder in grauer bzw. rosa Form ausgestellt wurden.
Das bedeutet konkret:
-
Alle alten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht oder verlängert werden.
-
Für bestimmte Geburtsjahrgänge gelten gestaffelte Fristen, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden.
-
Neue Führerscheine werden nur noch im EU-Kartenformat mit einem Ablaufdatum nach 15 Jahren ausgegeben.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Fälschungssicherheit zu erhöhen und veraltete Dokumente aus dem Verkehr zu ziehen.
2. Wann muss man den Führerschein verlängern?
In Deutschland gilt:
Wenn Ihr Führerschein vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurde, prüfen Sie, welche Umtauschfrist für Ihren Jahrgang gilt.
Für alle nach 2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine endet die Gültigkeit automatisch 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum. Danach ist eine Verlängerung verpflichtend, auch wenn sich an Ihren Fahrrechten nichts ändert.
Beispiel: Wurde Ihr Führerschein im Jahr 2015 ausgestellt, müssen Sie ihn bis spätestens 2030 verlängern lassen.
3. Der Verlängerungsprozess – Schritt für Schritt
Die Führerscheinverlängerung in Deutschland ist unkompliziert, sofern Sie rechtzeitig handeln.
Hier ist der typische Ablauf:
-
Antrag stellen:
Gehen Sie zur Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes. In vielen Städten ist der Antrag inzwischen auch online möglich. -
Erforderliche Unterlagen:
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Aktuelles biometrisches Passfoto
-
Ihr alter Führerschein
-
Ggf. Nachweis über Sehtest oder ärztliche Untersuchung (je nach Führerscheinklasse)
-
-
Gebühren:
Die Kosten liegen zwischen 25 und 35 Euro, abhängig von der Kommune. -
Bearbeitungszeit:
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen. Während dieser Zeit bleibt Ihr alter Führerschein gültig.
4. Wer braucht eine medizinische Untersuchung oder einen Sehtest?
Nicht jeder muss beim Führerschein verlängern automatisch zu einem Arzt.
Unterschieden wird nach Fahrerlaubnisklasse:
-
Klassen B, A, BE, AM:
Keine medizinische Untersuchung erforderlich. Es genügt die Verlängerung alle 15 Jahre. -
Klassen C, CE, D, DE (Berufskraftfahrer & Busfahrer):
Eine ärztliche Untersuchung, ein Sehtest und ggf. ein psychometrischer Leistungstest sind alle 5 Jahre Pflicht.
Für alle anderen Klassen dient die Verlängerung vor allem der Aktualisierung des Fotos und der Daten – keine neuen Prüfungen oder Fahrtests sind erforderlich.
5. Wichtige Fristen und Übergangsregelungen
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig verlängert, riskiert zwar keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, doch das Dokument gilt als ungültig. Das kann bei Verkehrskontrollen oder im Ausland problematisch werden.
Tipp: Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Vorderseite Ihres EU-Führerscheins (Punkt 4b).
Sobald dieser Termin näher rückt, sollten Sie mindestens zwei Monate vorher den Antrag stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
6. Führerscheinverlängerung in der EU – gegenseitige Anerkennung
Die neuen EU driving licence rules sorgen dafür, dass alle EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig ihre Führerscheine anerkennen, solange diese gültig sind.
Ein in Deutschland verlängerter Führerschein ist also in allen EU-Ländern sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig.
7. Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich
Die Führerscheinverlängerung ist mehr als nur eine Formalität – sie sorgt dafür, dass Ihre Fahrerlaubnis aktuell, sicher und EU-konform bleibt.
Mit der neuen 15-Jahres-Regel und den klaren EU-Vorgaben wird der Prozess transparenter und einheitlicher.
Wer jetzt schon seinen Führerschein verlängert, erspart sich spätere Engpässe, Wartezeiten und unnötigen Stress.
Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihr Ausstellungsdatum heute, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle und bleiben Sie gesetzlich auf der sicheren Seite.
Fazit in Kürze:
-
Neue EU-Regeln: Führerschein 15 Jahre gültig
-
Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragen
-
Nur bestimmte Klassen benötigen Sehtest/ärztliche Untersuchung
-
Dokument im EU-Kartenformat ist Pflicht bis 2033
